Immer mehr Menschen in Deutschland möchten auf den Digitalisierungszug aufspringen und gründen ein IT-Start-up.
An sich ist das keine schlechte Idee, aber es ist nun mal leider so, dass ein beträchtlicher Teil
der Unternehmensgründungen scheitert, was entweder in einer Insolvenz oder einer Unternehmensauflösung resultiert.
Letztere ist zwar um einiges unproblematischer, aber es gibt trotzdem einige Dinge, die berücksichtigt werden müssen.
Aus diesem Grund haben wir einige hilfreiche Tipps zur Auflösung eines IT-Start-ups zusammengetragen.
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Schuldenfreiheit erspart eine mühsame Insolvenz
Kein Unternehmen möchte sich gerne mit
der sogenannten Insolvenz
beschäftigen, aber sollten die Schulden nicht mehr bewältigbar sein, bleibt leider keine andere Option.
Es ist daher wichtig, zu prüfen, ob eine reguläre Unternehmensauflösung überhaupt möglich ist.
Um das festzustellen, hilft nicht nur ein Blick auf das Geschäftskonto.
Es müssen weitere Informationen wie offene Forderungen, offene Verbindlichkeiten sowie Firmeninventar, Lagerbestand und
Produktionsanlagen einbezogen werden. Nur wenn all diese Daten vorliegen, lässt sich feststellen, ob das
Unternehmen schuldenfrei ist.
Löschung von Daten hat oberste Priorität
Eine Unternehmensauflösung ist mit einer Menge Stress verbunden, sodass wichtige Dinge häufig
außer Acht gelassen werden. Gerade IT-Unternehmen sammeln im Laufe ihrer Tätigkeit
jedoch zahlreiche Daten, die sich nicht automatisch mit dem Unternehmen auflösen.
Diese Big Data enthalten oft sensible
Informationen, welche – sollten sie in die falschen Hände geraten – verschiedenen Personen schaden könnten.
Die Löschung von Daten sollte daher nicht vergessen werden.
Büroausstattung sollte nicht einfach weggeworfen werden
Selbst bei einem IT-Start-up ist es nicht ungewöhnlich, dass die Unternehmensauflösung mit einer Büroauflösung einhergeht.
Trotzdem gibt es nach wie vor viele Unternehmer, die gerade hier große Fehler machen.
So passiert es beispielsweise häufig, dass die Büroausstattung einfach weggeschmissen wird.
Davon möchten wir jedoch abraten, da die Verwertung von Büroausstattung nicht nur nachhaltig ist, sondern auch
einen finanziellen Vorteil mit sich bringt. Wer einen professionellen Dienstleister für seine
Büroauflösung beauftragt, kann damit rechnen, dass dieser die gesamte Wertanrechnung übernimmt.
Dadurch fällt eine Menge Aufwand weg und die durch die Büroausstattung
erzielten Einnahmen können beispielsweise genutzt werden, um die Anwaltskosten für die Unternehmensauflösung zu bezahlen.
Neben Ausstattung wie Laptops, PCs und Tablets sind übrigens auch andere
Dinge interessant, darunter Stühle, Tische und sonstige Möbel.
Einfach alles auf gut Glück wegzuschmeißen, ist infolgedessen fast nie eine gute Idee.
Wesentlich besser ist es, sich direkt an einen professionellen Dienstleister zu halten.
Ohne anwaltliche Unterstützung lässt sich die Auflösung kaum bewältigen
Selbst eine reguläre Unternehmensauflösung geht mit einigen Herausforderungen einher, sodass
sie sich – sollte kein juristisches Fachwissen vorliegen – ohne anwaltliche Unterstützung kaum bewältigen lässt.
Eine Unternehmensauflösung lässt sich in mehrere Phasen unterteilen, welche alle ihre Besonderheiten haben.
So wissen beispielsweise viele Unternehmer nicht, dass es selbst nach der Liquidation der Firma
eine Aufbewahrungspflicht gibt.
Das gilt für den gesamten Schriftverkehr inklusive Handelsbücher.
Generell gilt es eine Menge zu beachten, weswegen ein fachkundiger Anwalt der beste Ansprechpartner
bei einer angehenden Unternehmensauflösung ist.
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