Viele Wege führen nach Rom. Doch nur einer führt nicht daran vorbei, wenn man seinen Anbieter für das Telefon, Festnetz oder auch mobil wechseln will, oder auch ein Umzug bevorsteht: Der bisherige Anschluss muss gekündigt und beendet werden. Hört sich leicht an, ist es zwar auch, doch viele wichtige Dinge und Aspekte sollte man bei diesem Vorhaben allerdings nicht außer Acht lassen. Denn schon kleinste Fehler oder ein Überlesen des berühmten Kleingedruckten beispielsweise, können nicht nur unnötige Kosten verursachen, sondern auch lahme Leitungen hervorrufen oder auch gänzliches Versagen der intakten Telefonleitungen und ihrer Anbieter. Ein Anbieterwechsel oder auch ein Tarifwechsel allein kann schon so einige Euro einsparen und, wer rechtzeitig seinen bisherigen Vertragspartner kündigt, der hat in der Regel auch nichts weiter zu befürchten und spart sich eine Menge Geld ein.
Manchmal reicht ein Tarifwechsel aus
Selbst, wenn man beim Umzug sich nicht gänzlich vom bisherigen Anbieter trennen möchte, sollte man am neuen Wohnort die Möglichkeiten ausloten, den Tarif ggf. zu wechseln. Man hat bei einem Telefonanbieter jedoch nur dann Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug, wenn er die entsprechenden Leistungen am neuen Wohnort garnicht oder nicht nicht im vollem Maß anbieten kann. Daher hat man nicht immer die Chance, sich wegen einem Umzug einen neuen Tarif geben zu lassen oder zu kündigen. Man sollte aber zumindest seine Optionen ausloten.
Der Markt der unterschiedlichen Anbieter in Deutschland ist besonders in diesem Sektor recht groß und vielschichtig. Hier ist es nicht schwierig, sich selbst als Laie schnell einen Überblick zu ver-schaffen und gleich den passenden Tarifpartner ausfindig zu machen. Und, wer dennoch Unterstüt-zung bei der Kündigung des bisherigen Anschlusses benötigt, kann sich beispielsweise auch über diesen Ratgeber schlau machen und sich ausgiebig darüber informieren.
Vertragsbindungen und Laufzeiten
Grundsätzlich gilt im Vertragsrecht, dass sobald das Vertagende naht, dieser fristgerecht gekündigt werden kann. Also auch der bis dato genutzte Telefonanschluss. Die unterschiedlichen Anbieter nutzen dabei das Recht der vielfältig gestalteten Fristen. Während beispielsweise die Telekom mit 12 oder 24 Monaten Vertragsbindung daher kommt, und einer Kündigungsfrist von einem Monat, nebst automatischer Vertragsverlängerung von zwölf Monaten. Sieht es bei dem Anbieter 1&1 beispielsweise anders aus: Hier gelten Laufzeiten von 24 Monaten, einer Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten und einer automatischen Verlängerung von zwölf Monaten. Vodafone setzt auf eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
In Sachen Sonderkündigungsrechten sieht das Gesetz vor, dass der Umzug in einen anderen Wohnort durchaus auch dazu führen kann, dass ein vorzeitiges Recht auf Vertragsaufkündigung greift. Denn, wenn der Anbieter die Versorgung nicht nahtlos übernehmen kann, oder nicht mehr verfügbar wäre, darf der Vertragspartner im Rahmen des Sonderkündigungsmodells den Anschluss und damit den Vertragspartner kündigen. Auch im Falle eines Versterbens kann der Telefonanschluss ebenfalls unter dem Sonderkündigungsrecht aufgekündigt werden. Hierzu muss allerdings die Sterbeurkunde, der Erbnachweis und die Kundennummer des Verstorbenen vorgelegt werden.
Rufnummern portieren
Wer seine Rufnummer behalten möchte, kann dies auch bei einer Kündigung des bisherigen Anschlusses bei Umzug tun. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat man einen Anspruch darauf, die Rufnummer bei einem Anbieterwechsel behalten zu können, wenn der neue Anbieter die Mitnahme in seinen AGBs entsprechend zugesichert hat. Die Portierung gestaltet sich jedoch in der Praxis sehr schwierig, wenn man in einen anderen Ort zieht und dann eine neue Vorwahl hat. Bei einer nicht fristgerechten Kündigung kann es zu weiteren erheblichen Schwierigkeiten kommen, da man in der Regel schließlich auch Router oder DSL-Geräte anderer Art wieder zurückschicken muss und der nahtlose Übergang zum neuen Anbieter kann sich dann als äußerst schwierig herausstellen. Normale Kündigungen, die fristgerecht abgeschickt werden, sind in der Regel völlig problemlos im weiteren Verlauf. Die Mindestvertragslaufzeit ist angegeben und wird automatisch verlängert, solange der Kunde kein Veto dagegen einlegt, bzw. die Vertragslaufzeit eben fristgereicht schließlich kündigt. Die schriftliche Kündigung ist in jedem Fall hierbei notwendig. Auch die persönliche Unterzeichnung des Schreibens ist notwendig und natürlich sollte man dementsprechend auch nicht via Mail kündigen oder per Telefon.
Das Einschreiben mit Rückschein scheint noch immer die sicherste Methode zu sein. Online, per Fax oder eben Einschreiben sind mit die gängigsten Methoden der Kündigung. Im Schreiben selbst muss auf jeden Fall der komplette Name des Kunden stehen, die Anschrift und die Vertrags- oder Kundennummer. Denn nur unter diesen Daten kann der Anbieter auf Anhieb den Kunden und seine Daten im Archiv und der Kundendatei finden. Die "fristgerechte Kündigung" muss das Schreiben beinhalten und zu welchem exakten Datum. Hier ist selbstverständlich die Einhaltung der Frist entscheidend und sollte nicht überschritten sein. Desto exakter man zum betreffenden Termin kündigt, umso einfacher die weitere Bearbeitung des Vorliegens. Der neue Anschluss im neuen Haus oder der neuen Wohnung kann je nach Tarifmodell und Anbieter sogar mit der Portierung der alten Rufnummer geschehen, man sollte allerdings damit rechnen, dass dieser Vorgang in der Regel länger andauert, als der einer neuen Telefonnummer.