Wer ein eigenes Unternehmen führt, braucht mehr als nur fachspezifische Expertise. Um auf selbstständiger Basis langfristig Erfolg zu haben, müssen
Sie sich auch mit den Grundlagen der Buchhaltung vertraut machen. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Hexenwerk. Stattdessen sollten Sie das
Rechnungswesen als Handwerk verstehen, das Sie problemlos lernen, solange Sie die richtigen Werkzeuge benutzen. Dazu gehört auch die Lohn- und
Gehaltsabrechnung. Was dieses Dokument beinhaltet und wie es sich am einfachsten erstellen lässt, erfahren Sie hier.
Online abrechnen & offline profitieren
Im Juli 2019 veröffentlichte das Bundesfinanzamt neue Grundsätze zur ordnungsmäßigen Buchführung, die auch elektronische Methoden wie mobile
Scans oder Cloud-Systeme zulassen. Moderne Unternehmer sollten diese Gelegenheit nutzen, um manuelle Fleißarbeiten weitestgehend durch automatische
Prozesse zu ersetzen. Auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen können Sie mithilfe einer Software erledigen. Ein solches Programm nimmt Ihnen eine ganze
Reihe von Tätigkeiten ab, darunter:
- Firmen- und Mitarbeiterdaten verwalten
- sämtliche Mitarbeitertypen und Entgeltgarten abrechnen
- Abwesenheiten protokollieren
- Pflichtmeldungen für Krankenkassen Finanzämter erstellen und versenden
Dadurch können Sie in wenigen Klicks Aufgaben abschließen, die sonst viele Stunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen würden. Außerdem beugen
Sie mit einer Software nicht nur Flüchtigkeitsfehlern vor, sondern bleiben dank automatischer Updates auch gesetzlich auf dem neuesten Stand.
Grundbegriffe der Entgeltabrechnung
Selbst wenn Sie sich digitale Unterstützung für Ihre Buchführung holen, sollten Sie nichtsdestotrotz über einige Fachkenntnisse verfügen.
Für Arbeitgeber heißt das im ersten Schritt, zwischen Lohn und Gehalt zu unterscheiden. Beide Begriffe bezeichnen eine bestimmte Art von
Entgelt, das Arbeitnehmer erhalten:
- Der Lohn errechnet sich auf Stundenbasis. Die monatliche Summe kann daher schwanken, je nachdem, wie viele Stunden ein Angestellter tatsächlich gearbeitet hat.
- Das Gehalt beschränkt sich auf einen festen Betrag, den Angestellte monatlich erhalten – egal, wie lange sie tatsächlich gearbeitet haben.
Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung gibt Auskunft darüber, wie sich ein Lohn bzw. Gehalt über einen festgelegten Zeitraum zusammensetzt. So verschaffen
sich Arbeitnehmer einen Überblick über die einzelnen Abzüge von ihrem Bruttogehalt. Außerdem dient dieses Dokument als schriftlicher Nachweis für das
Finanzamt. Eine vollständige Abrechnung sollte folgende Angaben enthalten:
Steuerliche Abgaben |
1. Lohnsteuer |
2. Kirchensteuer |
3. Solidaritätszuschlag |
Sozialabgaben |
4. Krankenversicherung |
5. Arbeitslosenversicherung |
6. Rentenversicherung |
7. Pflegeversicherung |
1. Lohnsteuer
Während selbstständig Tätige Einkommenssteuer zahlen, sind Festangestellte zur Lohnsteuer verpflichtet. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt von
der Steuerklasse ab, der ein Mitarbeiter angehört:
Steuerklasse |
Zugehörige Gruppen |
I. |
Unverheiratete Arbeitnehmer |
II. |
Alleinerziehende Arbeitnehmer |
III. |
verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner zu Klasse V gehört oder weder Lohn noch Gehalt bezieht |
IV. |
Verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner ebenfalls Lohn oder Gehalt bezieht
(wahlweise können solche Paare die Steuerabgaben auch durch das Faktorverfahren regulieren)
|
V. |
Verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner zu Klasse III gehört |
VI. |
Arbeitnehmer, die mehr als einen Job gleichzeitig ausüben (geringfügige Beschäftigungen ausgenommen) |
2. Kirchensteuer
Wer in Deutschland der katholischen oder evangelischen Kirche beitritt, muss im Berufsleben Kirchensteuern zahlen. Die Beitragshöhe errechnet sich aus
dem entsprechenden Lohnsteuersatz, wobei es je nach Bundesland zu kleinen Abweichungen kommt:
Bundesland |
Kirchensteuersatz |
Bayern
Baden-Württemberg
|
9% der Lohnsteuer |
Alle anderen 14 Länder |
8% der Lohnsteuer |
3. Solidaritätszuschlag
Im Zuge der Wiedervereinigung 1991 führte die deutsche Regierung eine weitere Steuerpflicht ein – den Solidaritätszuschlag.
Diese zusätzliche Abgabe sollte der Bundesrepublik als finanzielle Stütze für folgende Herausforderungen dienen:
- durch den Golfkrieg entstandene Verluste ausgleichen
- strukturschwache Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa fördern
- Mehrkosten für die Zusammenführung von West- und Ostdeutschland decken
Seit 1998 liegt der Solidaritätszuschlag bei 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Das betrifft allerdings nur Berufstätige,
die monatlich mehr als 1.522€ brutto verdienen.
4. Krankenversicherung
Per Gesetz haben alle deutschen Bürger die Pflicht, einer Krankenversicherung beizutreten. Dabei bieten sich grundsätzlich zwei Optionen:
- Gesetzliche Krankenkassen
- Private Krankenkassen
Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die Jahresentgeltgrenze von 60.750€ nicht übersteigt, müssen sich gesetzlich versichern lassen.
In diesem Fall beläuft sich der Grundbeitragssatz für die Krankenkasse auf 14,6 Prozent des Einkommens.
5. Arbeitslosenversicherung
Wenn Arbeitnehmer ihre Anstellung verlieren, bietet die Arbeitslosenversicherung finanziellen Rückhalt. Zu diesem Zweck zahlen
Angestellte einen Beitrag, der seit 2019 bei 2,5% des jeweiligen Entgelts liegt.
6. Rentenversicherung
Um nach der Pensionierung ein festes Einkommen zu erhalten, müssen alle Berufstätigen in einem Anstellungsverhältnis von
Anfang in die Rentenversicherung einzahlen. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitrag fällt mit aktuell 18,6 Prozent von
allen Sozialabgaben am höchsten aus.
7. Pflegeversicherung
Sollten Arbeitnehmer eines Tages pflegebedürftig werden, übernimmt die Versicherung einen Teil der Kosten. Seit
2019 fallen für diese Leistung monatlich folgende Abgaben an:
- 3,05% des Bruttoeinkommens für Kinderlose über 23 Jahre
- 3,3% für Personen mit Kindern
Insgesamt gilt für alle Sozialbeiträge (egal ob Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- oder Pflegeversicherung) die
Regel: Eine Hälfte zahlt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.