In den letzten Jahrzehnten hat sich eine ganze Szene rund um den (illegalen) Austausch von Musik, Filmen und
Spielen gebildet. Funktionieren kann das Ganze nur durch sogenannte Filehoster, welche Nutzern Online-Speicherplatz
zur Verfügung stellen. Prinzipiell ist das nicht illegal, solange es die gespeicherten Daten auch nicht sind.
Jahrelang haben Datenschützer ausschließlich Nutzer dieser Filehoster verfolgt, seit Ende letzten Jahres stehen
nun auch erstmals Betreiber der Hoster selbst vor Gericht, mit weitreichenden Konsequenzen.
Bei Filehostern können Internetnutzer eigenständig Dateien hochladen und diese für andere Nutzer verlinken. Der
Bundesgerichtshof befasste sich im September 2019 mit der Frage, inwieweit Betreiber von Filehosting Plattformen
für illegal auf ihren Seiten hochgeladene Inhalte haften. Grund für dieses Verfahren wahren mehrere Klagen, die
gegen den Filehoser „uploadet.net“ eingereicht wurden. Im Zuge dessen wurden auch andere Plattformen von den
Behörden genauer unter die Lupe genommen.
Auch deutsche Hoster betroffen
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat in Zusammenarbeit mit der Polizei
einen entscheidenden Schritt durchsetzen können, indem sie den deutschen Filehoster „Share-Online-biz“ Ende
Oktober dieses Jahres vom Netz nehmen ließ. Im Zuge einer großangelegten Razzia wurden zahlreiche Beweismittel
sichergestellt, welche letztlich zur Abschaltung des Dienstes führte. Im Zuge dessen herrscht nun in weiten
Teilen der Szene Unsicherheit, erste Filehoster haben bereits ihre Konsequenzen gezogen.
Die Razzien erfolgten an mehreren Standorten in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Zuvor wurden der
Polizei zufolge bereits die Wohn- und Geschäftsräume der Tatverdächtigen Betreiber von „Share-Online-biz“
durchsucht worden. Der Vorwurf gegen die Beschuldigten lautet: Beihilfe zur gewerbsmäßigen Verwertung
urheberrechtlich geschützter Werke in einer Vielzahl von Fällen. An der Aktion waren neben der Polizei auch
Cybercrimespezialisten (ZAC NRW) der Staatsanwaltschaft Köln beteiligt. Umfangreiche Beweismittel konnten
sichergestellt werden.
Mehr als 50 Millionen Euro Umsatz
Alleine „Share-Online“hostete Millionen Dateien auf mehreren Hundert Servern. Das darunter auch in erheblichem
Maße urheberrechtlich geschützte Werke wie Kinofilme, Serien, Spiele und Erotikproduktionen auf der Plattform
gehostet wurden, wurde den Betreibern nun zum Verhängnis.
Jeden einzelnen Monat konnte die Plattform zwischen sechs und zehn Millionen Besucher verzeichnen. In der Zeit
zwischen 2008 und 2017 soll „Share-Online.biz“ nach Angeben der GVU mehr als 50 Millionen Euro an Umsätzen
erwirtschaftet haben. Generiert wurden diese Summen durch kostenpflichtige Premiumangebote für Uploader und
Downloader. Für Deutschland ist dies das erste Mal, dass ein großer Filehoster rechtskräftig verurteilt wird
und sich die Betreiber zu verantworten haben. Im Zuge der Untersuchungen ist keinesfalls ausgeschlossen, dass
auch Uploader Ziel der Ermittler werden. Wenn Rechrtinhaber, deren Werke auf „Share-Online“ geteilt wurden
Abmahnungen an Upoader versenden, kann es auch für Privatpersonen durchaus noch ein böses Nachspiel haben,
insbesondere Top-Uploader könnten hier belangt werden. Die genauen Auswirkungen sind allerdings kaum absehbar.
Auswirkungen nicht absehbar
Andere Filehoster reagieren verständlicherweise mit großer Verunsicherung auf die Tatsache, dass mit Share-Online
nun eine Plattform erstmalig gänzlich vom Netz genommen wurde. Mittlerweile ist auch „Openload“ nicht mehr erreichbar
und auch der bekannte Filehosting Anbieter „Rapidgator“ blockt
Accounts von deutschen Uploadern. Als einer der größten One-Click-Hostern weltweit hat Rapidgator scheinbar bereits
Maßnahmen eingeleitet, um sich vor einer möglichen Strafverfolgung zu schützen. Als Grund für die Sperrung von deutschen
Uploadern führt das Unternehmen schlicht „Urheberrechtsverletzungen“ an. Bislang haben sich Filehoster nicht um die von
Nutzern hochgeladenen Inhalte gekümmert, solange es nicht zu konkreten Klagen gekommen ist. Durch die schwerwiegenden
Konsequenzen, die die GVU nun mit ihrer Aktion für das Ende von „Share-Online“ gesorgt hat, herrscht eine gewisse
Panik in der Szene. Mit „Share-Online“ und Openload sind nun also bereits zwei große Filehoster komplett abgeschaltet.
Die Maßnahme der GVU hat also in jedem Fall ihre Wirkung hinterlassen. Es ist somit nur verständlich, dass andere Hoster
jegliches Risiko vermeiden und gar nicht in das Visier deutscher Ermittlungen zu geraten. Ob deutsche Nutzer allerdings
dauerhaft von entsprechenden Diensten ausgeschlossen werden können, bleibt fraglich.
Deutsche Nutzer entsprechender Plattformen sollten in jedem Fall zumindest vorsichtig sein, wenn sie diese Nutzen.
Insider rechnen mit viel Bewegung innerhalb der Community und das sich bald neue Strukturen etablieren werden.
Derzeit ist der ganze Markt aufgrund der aktuellen Ereignisse verständlicherweise in Auffuhr. Man kann aber davon
ausgehen, dass neue Anbieter mit neuen Plattformen versuchen werden, die Lücken zu füllen, die sich durch die
Schließung von anderen ergeben werden. Denn noch immer gibt es im Bereich Filehosting um viel Geld, auch wenn das
Risiko erwischt zu werden heute wesentlich größer ist als noch vor 10 Jahren. Auf lange Sicht werden sich allerdings
wohl Anbieter durchsetzen, die ihren Sitz im nicht EU-Ausland haben.